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   BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U   

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https://dejure.org/1959,1831
BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U (https://dejure.org/1959,1831)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1959 - V 277/56 U (https://dejure.org/1959,1831)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1959 - V 277/56 U (https://dejure.org/1959,1831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Leistungen eines freiberuflichen Tierarztes aus seiner Tätigkeit als Fleischbeschautierarzt - Fleischbeschautierarzt als Unternehmer - Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit - Ausübung öffentlicher Gewalt durch einen Fleischbeschautierarzt - Ausübung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 103
  • BStBl III 1960, 39
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 40/55

    Rechtsweg für Ansprüche der Fleischbeschauer

    Auszug aus BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U
    Der Bf. beruft sich ferner auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. November 1956 - III ZR 40/55 -, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 22 S. 246, in dem der Bundesgerichtshof die Stellung der nichtbeamteten Fleischbeschautierärzte untersucht hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, daß die Beziehungen der Fleischbeschautierärzte zu den Trägern der Fleischbeschau nicht privatrechtlicher, sondern öffentlich-rechtlicher Natur sind.
  • BFH, 10.09.1959 - V 88/57 U

    Umsatzbesteuerung bei Versicherungsvertretern

    Auszug aus BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U
    Im allgemeinen ist eine Tätigkeit, die auf dem Gebiete einer selbständigen Haupttätigkeit liegt, als Ausfluß und Teil dieser selbständigen Tätigkeit anzusehen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs V 88/57 U vom 10. September 1959, BStBl 1959 III S. 437, 438, und V 126/55 U vom 4. Oktober 1956, BStBl 1957 III S. 24, Slg. Bd. 64 S. 65).
  • BFH, 10.09.1957 - V 178/56 U

    Handelsvertretereigenschaft eines Rundfunkermittlers - Umsatzsteuerrechtliche

    Auszug aus BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U
    Ob der Bf. seine Tätigkeit als Fleischbeschautierarzt selbständig oder unselbständig im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ausgeübt hat, ist nach dem Gesamtbild seiner Stellung, nicht nach einzelnen Merkmalen zu beurteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 178/56 U vom 10. September 1957, BStBl 1957 III S. 389, Slg. Bd. 65 S. 408).
  • BFH, 04.10.1956 - V 126/55 U

    Umsatzsteuerpflicht eines auch als nichtvollbeschäftigter Fürsorgearzt tätigen

    Auszug aus BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U
    Im allgemeinen ist eine Tätigkeit, die auf dem Gebiete einer selbständigen Haupttätigkeit liegt, als Ausfluß und Teil dieser selbständigen Tätigkeit anzusehen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs V 88/57 U vom 10. September 1959, BStBl 1959 III S. 437, 438, und V 126/55 U vom 4. Oktober 1956, BStBl 1957 III S. 24, Slg. Bd. 64 S. 65).
  • BFH, 20.10.1959 - V 281/57 U

    Bewertung von Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U
    Eine Tätigkeit ist jedoch nur dann Ausübung der öffentlichen Gewalt im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind; es muß eine Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig werden; ihre Tätigkeit muß sich als Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben darstellen (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStDB und Urteil des Bundesfinanzhofs V 281/57 U vom 20. Oktober 1959, Slg. Bd. 69 S. 616).
  • BSG, 21.01.1958 - 10 RV 695/55

    Die Einkünfte des nicht fest besoldeten Fleischbeschauers in NRW gehören zu den

    Auszug aus BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U
    Die Umstände, auf die der Bf. in diesem Zusammenhange hinweist, hat größtenteils das Bundessozialgericht in einem Urteil, auf das der Bf. sich beruft (Urteil 10 RV 695/55 vom 21. Januar 1958, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 6 S. 271), gewürdigt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß die Tätigkeit eines nicht festbesoldeten Fleischbeschauers im Lande Nordrhein-Westfalen eine nichtselbständige im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges vom 20. Dezember 1950 (BGBl 1950 S. 791) sei.
  • RFH, 04.06.1937 - V A 493/36
    Auszug aus BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U
    Das Finanzgericht hat sich zur Begründung seiner Entscheidung im wesentlichen auf die bisherige ständige Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs gestützt, wonach ein freiberuflicher Tierarzt, der die amtliche Fleischbeschau ausübt, mit seinen Einnahmen aus dieser Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist (vgl. z.B. Urteil des Reichsfinanzhofs V A 493/36 vom 4. Juni 1937, RStBl 1937 S. 935).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2009 - 2 K 298/07

    Unternehmereigenschaft oder Arbeitnehmereigenschaft eines nebenberuflich tätigen

    Dieser habe damals zu Recht darauf hingewiesen, dass das BFH-Urteil vom 26.11.1959 - V 277/56 U (BFHE 70, 103, BStBl III 1960, 39) auf heute nicht mehr gültigen Rechtsgrundlagen der Fleischbeschau beruhe.

    Dabei ist im Allgemeinen eine Tätigkeit, die - wie hier - auf dem Gebiete einer selbständigen Haupttätigkeit liegt, als Ausfluss und Teil dieser selbständigen Tätigkeit anzusehen (so schon BFH-Urteil vom 26.11.1959 - V 277/56 U, BFHE 70, 103, BStBl III 1960, 39: Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen eines freiberuflichen Tierarztes aus seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Fleischbeschautierarzt bejaht).

  • BVerwG, 05.03.1968 - I C 35.65

    Heranziehung eines im Nebenberuf beschäftigten Fleischbeschautierarztes zur

    Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Entscheidungen (Urteile vom 26. November 1959 - V 277/56 u [BStBl. III 1960 S. 39] und V 35/59) dahin erkannt, daß die Leistungen eines freiberuflichen Tierarztes aus seiner Tätigkeit als Fleischbeschautierarzt der Umsatzsteuer unterliegen.
  • BVerwG, 29.08.1975 - VII C 17.73

    Anspruch eines wissenschaftlichen Assistenten auf Lehrauftragsvergütung gegenüber

    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (NJW 1975, 1641 [1648 re.Sp.]) ohne weiteres für zulässig angesehen, den juristischen Vorbereitungsdienst so zu regeln, daß er "in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnis, das nicht ein Beamtenverhältnis ist, abgeleistet wird" (vgl. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch BVerfGE 18, 288 [BVerfG 12.01.1965 - 2 BvR 470/62] [297 f.]; 16, 6 [22]; 17, 371 [insbesondere 377 ff.]; zur Rechtsprechung der anderen obersten Gerichtshöfe BGHZ 22, 246; 37, 179 [183 f.]; BSGE 6, 271 [277]; BStBl. 1960 III S. 39 = BFHE 70, 103).
  • BAG, 23.07.1965 - 5 AZR 307/64

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Privatrechtliches

    2) Hinsichtlich der sachlichen Unzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen beruft sich die Revision im wesentlichen auf die vom Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 25, November 1959 (BFH 70, 103 = BStBl. I960, Toil III, S, 39) sur Selbständigkeit des Flcischbeschautiererztos im Sinne des Umsatzsteuerrechts angeführten Gesichts punkte, Hiermit hat sich der Senat jedoch bereits ein gehend auseinandergesetzt» Was insbesondere den Hinweis auf die Rechtsstellung der Notare, Bezirksschornsteinfegermeister, Hebammen usw« betrifft, die selbständig und dennoch an eingehende Weisungen der Behörden gebunden sind, so hat schon das Reichsarbeitsgericht (RAG 15, 52) einen Vergleich zwischen diesen Personengruppen und den Fleischbeschautiorärzto mit zutreffenden Gründen ab gelehnt, Es hat dazu ausgeführt, daß die Tätigkeit der Fleischbeschauer überhaupt keine gewerbliche Tätigkeit sei, die an sich selbständig ausgeübt werden könnte, sondern lediglich obrigkeitliche Aufgaben umfasse, die zu ihrer Ausführung eines behördlichen Auftrogs bedürften.
  • BAG, 16.08.1962 - 5 AZR 505/61

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Gemeinde - Privatrechtliche

    das Rechtsverhältnis in vollem Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften richten soll, dann erhält das Vertragsverhältnis damit auch den Inhalt, daß sonstige Kosten die Gemeinde zu tragen hat, Zu den sonstigen, durch die Fleischbeschau verursachten Kosten gehört aber auch die Umsatzsteuer, weil nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl., die Ur teile vom 26o November 1959 - V 35/59 und V 277/56 U - letzteres veröffentlicht in Bundessteuerblatt I960 III s» 39) die von im übrigen selbständigen Tierärzten für die Fleischbeschau erzielten Entgelte als umsatzsteuerpflichtig angesehen werden.
  • BFH, 13.04.1967 - V 136/65

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von nichtselbstständigen Bezirksstellenleitern

    Wenn das Bundessozialgericht ausführt, daß der steuerrechtlichen Behandlung der Bezirksstellenleiter für die Beurteilung der Versicherungspflicht keine Bedeutung zukomme, so ist darauf hinzuweisen, daß bei der Eigengesetzlichkeit der Umsatzsteuer Entscheidungen auf anderen Rechtsgebieten ebenfalls nicht ohne weiteres zum Vergleich herangezogen werden können (BFH-Urteil V 277/56 U vom 26. November 1959, BFH 70, 103, BStBl III 1960, 39).
  • BFH, 17.02.1966 - V 152/64

    Tätigkeit als Schlachthaustierarzt einer Gemeinde als nicht selbständige

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) - vgl. die Urteile V 277/56 U vom 26. November 1959, BFH 70, 103; BStBl III 1960, 39, und I 200/59 S vom 3. Oktober 1961, BFH 73, 827; BStBl III 1961, 567 - für die Frage der Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG das Gesamtbild der Berufsstellung einer natürlichen Person maßgebend ist.
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